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Verkehrsrechtsschutz für Vielfahrer besonders wichtig PDF Drucken E-Mail

Ein Verkehrsrechtsschutz ist besonders für Vielfahrer interessant – die Unfallhäufigkeit steigt mit der Zahl der gefahrenen Kilometer. Bei Streitigkeiten mit Unfallgegnern bezahlt der Verkehrsrechtsschutz  die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugengelder sowie die Kosten der Gegenseite, soweit man als Versicherter vor Gericht unterliegt und diese Kosten ganz oder teilweise übernehmen muss.

Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro gibt es den Verkehrsrechtsschutz schon für einen Jahresbeitrag von weniger als 40 Euro. Aber nicht nur der Preis zählt, sondern auch die Versicherungsbedingungen. Mit einem „Fahrerrechtsschutz“ ist man versichert, während man fremde Fahrzeuge benutzt. Der Fahrerrechtsschutz ist deshalb für berufliche Vielfahrer zu empfehlen, die im vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen unterwegs sind. Auch für Autofahrer, die häufig einen Mietwagen fahren, profitieren vom Fahrerrechtsschutz. Im „Fahrzeugrechtsschutz“ ist dagegen nur ein bestimmtes Auto versichert. Dabei ist egal, wer am Steuer sitzt. Der Fahrzeugrechtsschutz eignet sich folglich für alle, die nur ihren eigenen Wagen nutzen. Wer regelmäßig auch beruflich im eigenen Auto unterwegs ist, zahlt bei den meisten Versicherern einen Beitragsaufschlag. Auf dem Weg zur Arbeit ist man aber mit dem einfachen Fahrzeug-Rechtsschutz abgesichert. Wer sein Auto allerdings auch für berufliche Fahrten benutzt, sollte dies beim Abschluss des Verkehrsrechtsschutzes nicht verschweigen, sonst kann der Versicherer im Ernstfall die Leistung verweigern.

Der Fahrzeug-Rechtsschutz ist bei fast allen Gesellschaften auch als so genannter Mehrfahrzeug-Rechtsschutz und als Familien-Verkehrsrechtsschutz erhältlich. Für einen verkraftbaren pauschalen Beitragsaufschlag sind dann alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers beziehungsweise auch die Fahrzeuge des Ehe- oder Lebenspartners und der minderjährigen Kinder automatisch mitversichert.

 
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