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Reisegepäck nicht aus den Augen lassen PDF Drucken E-Mail
Eine Reisegepäckversicherung ersetzt weltweit Schäden bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung. Wer sich mit einer Reisegepäckversicherung schützt, sollte allerdings einige Pflichten beachten, sonst riskiert er den Versicherungsschutz. Lässt man beispielsweise das Gepäck während des Urlaubs im geparkten Auto, zahlen die meisten Reisegepäckversicherer nur, wenn der Diebstahl zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends geschieht oder wenn das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage abgestellt war. Diebstähle während nächtlicher Fahrtpausen bis zu zwei Stunden – beispielsweise auf einem Autobahnrastplatz – sind in der Regel aber mitversichert.

Wertvolle Gegenstände wie Foto- und Filmausrüstungen, Laptops, Brillen, Hörgeräte oder Schmuck sind je nach Vertrag nicht nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von der Reisegepäckversicherung geschützt. Geld, Personaldokumente, Tickets und Handy sollte man stets am Körper tragen, denn sie werden bei Verlust in aller Regel gar nicht ersetzt. Wegen des hohen Diebstahlrisikos muss man in Flughäfen und Bahnhöfen sein Gepäck besonders im Auge haben: Wer Taschen und Koffer dort auch nur kurzzeitig unbeaufsichtigt lässt, handelt aus Versicherungssicht fahrlässig; der Reisegepäckversicherer kann die Leistung dann entsprechend dem Mitverschulden kürzen. Kein Versicherungsschutz besteht im Regelfall auch für Wertsachen, wenn sie am Flughafen als einfaches Reisegepäck aufgegeben oder im unbeaufsichtigten Auto gelassen werden, auch nicht auf einem bewachten Parkplatz. Fahrräder oder Surfbretter auf dem Dach- oder Heckträger sollten mit einem mindestens fünf Millimeter dicken Stahlseil angeschlossen sein, ansonsten kann ein Diebstahl je nach Kleingedrucktem aus der Gepäckversicherung ausgeschlossen sein.

Die Versicherungssumme der Reisegepäckversicherung sollte dem Wiederbeschaffungswert der Urlaubsausrüstung entsprechen – nur so wird alles ersetzt, wenn im Ernstfall alles verloren geht. Nach einem Versicherungsfall wie einem Diebstahl muss man unverzüglich Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten und mitteilen, welche Gegenstände fehlen oder beschädigt sind. Die Durchschrift der Anzeige unbedingt als Nachweis aufbewahren. Außerdem umgehend Mitteilung beim Versicherer machen und eine Auflistung des verlorenen oder gestohlenen Gepäcks inklusive Wertangaben der einzelnen Stücke beifügen.

 
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