| Reisegepäck-Police zahlt auch Brandschäden |
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Auch deutsche Urlauber sind von den schweren Waldbränden betroffen, die in den vergangenen Wochen auf den Kanarischen Inseln, in Griechenland und in anderen Gebieten Südeuropas wüteten. In vielen Fällen mussten die Urlauber im Hotel oder auf dem Campingplatz ihr Reisegepäck zurücklassen, das dann durch die Flammen zerstört wurde. Wer eine Reisegepäckversicherung besitzt, ist bei solchen Brandschäden auf der sicheren Seite. In den Vertragsbedingungen der Reisegepäckversicherung wird Feuer genauso wie andere Naturereignisse als höhere Gewalt gewertet. Brände zählen deshalb zu den versicherten Ereignissen, der durch Feuer entstandene Schaden an den Reiseutensilien wird vom Versicherer bezahlt. Die Reisegepäckversicherung ersetzt alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs und auch die im Urlaub gekauften Souvenirs bei Diebstahl, Transportmittelunfall, Sturm, Brand, Explosion und eben höherer Gewalt. Der Versicherungsschutz gilt vom Verlassen der heimischen Wohnung bis zur Rückkehr nach Hause. Wer von Bränden am Urlaubsort geschädigt wurde und keine Reisegepäckversicherung besitzt, kann auch versuchen, den Schaden bei seiner Hausratversicherung geltend zu machen. Hier kommt es auf die Vertragsbedingungen an. In kundenfreundlichen Hausratpolicen sind Gepäck und anderer Hausrat, den man mit auf Reisen nimmt, bis zu drei Monate lang auch außerhalb der heimischen vier Wände versichert, meist bis zu einer Höchstsumme von 10.000 Euro. In einfachen Basis-Verträgen zur Hausratversicherung ist der Versicherungsschutz auf Reisen aber oft ausgeschlossen. Betroffene nehmen am besten die Hausratpolice zur Hand und lesen nach, ob Versicherungsschutz auch für Reisegepäck besteht. |
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