Versicherungen Vergleichen
Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen  
Home
Dienstag, 7. Oktober 2008
 
 
Hauptmenü-News
Home
BU Versicherung
Gesundheit
Investment
KFZ-Versicherung
Lebensversicherung
private Vorsorge
Rechtschutzversicherung
Wohngebäudeversicherung
Zahnzusatzversicherung
Firmenversicherung
Gewerbeversicherung
Haus-Grund-Haftpflicht
Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Zahnzusatzversicherung
versicherungen
Autoversicherung
Reiseversicherung
Unfallversicherung
Vorsorge
Altersvorsorge
Riester Rente
Rürup Rente
Quom
Private KV
Tierversicherungen
Hundehaftpflichtversicherung
Katzenversicherung
Pferdeversicherung
Kredite
Kredit ohne Schufa
Kreditvergleich
Partner
Webtipps
Social Bookmark
Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Digg Add to: Del.icoi.us Add to: Reddit Add to: Simpy Add to: StumbleUpon Add to: Slashdot Add to: Netscape Add to: Furl Add to: Yahoo Add to: Blogmarks Add to: Diigo Add to: Technorati Add to: Newsvine Add to: Blinkbits Add to: Ma.Gnolia Add to: Smarking Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking
Reisegepäck-Police zahlt auch Brandschäden PDF Drucken E-Mail

Auch deutsche Urlauber sind von den schweren Waldbränden betroffen, die in den vergangenen Wochen auf den Kanarischen Inseln, in Griechenland und in anderen Gebieten Südeuropas wüteten. In vielen Fällen mussten die Urlauber im Hotel oder auf dem Campingplatz ihr Reisegepäck zurücklassen, das dann durch die Flammen zerstört wurde.

Wer eine Reisegepäckversicherung besitzt, ist bei solchen Brandschäden auf der sicheren Seite. In den Vertragsbedingungen der Reisegepäckversicherung wird Feuer genauso wie andere Naturereignisse als höhere Gewalt gewertet. Brände zählen deshalb zu den versicherten Ereignissen, der durch Feuer entstandene Schaden an den Reiseutensilien wird vom Versicherer bezahlt. Die Reisegepäckversicherung ersetzt alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs und auch die im Urlaub gekauften Souvenirs bei Diebstahl, Transportmittelunfall, Sturm, Brand, Explosion und eben höherer Gewalt. Der Versicherungsschutz gilt vom Verlassen der heimischen Wohnung bis zur Rückkehr nach Hause.

Wer von Bränden am Urlaubsort geschädigt wurde und keine Reisegepäckversicherung besitzt, kann auch versuchen, den Schaden bei seiner Hausratversicherung geltend zu machen. Hier kommt es auf die Vertragsbedingungen an. In kundenfreundlichen Hausratpolicen sind Gepäck und anderer Hausrat, den man mit auf Reisen nimmt, bis zu drei Monate lang auch außerhalb der heimischen vier Wände versichert, meist bis zu einer Höchstsumme von 10.000 Euro. In einfachen Basis-Verträgen zur Hausratversicherung ist der Versicherungsschutz auf Reisen aber oft ausgeschlossen. Betroffene nehmen am besten die Hausratpolice zur Hand und lesen nach, ob Versicherungsschutz auch für Reisegepäck besteht.

 
< zurück   weiter >
Empfehlungen
Tipps
Werbung
 
Top! Top!