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Donnerstag, 28. August 2008
 
 
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Unfall rechtzeitig beim Versicherer melden PDF Drucken E-Mail
Wer seiner Unfallversicherung einen Unfall mit offensichtlichen Gesundheitsfolgen nicht innerhalb der vertraglich geforderten Frist meldet, riskiert seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen – das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 20 U 167/07)

Ein Mann hatte seine Unfallversicherung erst 11 Monate später informiert, nachdem er sich bei einem Unfall erheblich an der Halswirbelsäule verletzt hatte – obwohl in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich vereinbart war: „Nach Eintritt eines Unfalls, der voraussichtlich eine Entschädigungspflicht herbeiführen wird, ist der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer zu einer unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet“. Der Mann begründete die verspätete Meldung damit, er habe sich zunächst völlige Klarheit über die gesundheitlichen Folgen des Unfalls und die dadurch bedingten Versicherungsansprüche machen wollen. Wegen Überschreitung der vertraglichen Meldefrist weigerte sich der Unfallversicherer, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Versicherungskunde klagte daraufhin auf Zahlung der vertraglichen Invaliditätsleistung von über 50.000 Euro.

Das Gericht wies die Klage des Unfallgeschädigten zurück. Bei einer um mehrere Monate verspäteten Unfallmeldung werde es für den Versicherer unangemessen schwer, den Unfallhergang zu prüfen und nachzuvollziehen, so das Gericht. Hinzu komme, dass der Kläger wegen anhaltender schwerer Schmerzen schon über fünf Monate hinweg in medizinischer Behandlung gewesen war, ohne dass sich eine Besserung einstellte – die Schwere der Unfallfolgen musste ihm seit längerem klar sein. Wer einen Unfall erst nach längerer Zeit melde, obwohl er wegen sich nicht bessernder Schmerzen ständig in Behandlung sei, überschreite die Grenze der Unverzüglichkeit. Der Kläger habe die Meldefrist verletzt, so entschied das Kölner Oberlandesgericht und sprach den Unfallversicherer von seiner Leistungspflicht frei.

Tipp für Versicherungskunden: Entscheiden Sie sich für eine Unfallversicherung mit kundenfreundlich verlängerten Meldefristen. Viele Versicherer erweitern die vertragliche Meldefrist nach einem Unfall freiwillig auf zwei oder sogar drei Jahre nach dem Schadenereignis.

 
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