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Donnerstag, 28. August 2008
 
 
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Sommerzeit ist Gewitterzeit PDF Drucken E-Mail
Gewitter können schwere Schäden verursachen. Gut, wenn man richtig versichert ist. Die Hausratversicherung zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke acht, außerdem bei Hagel- und Brandschäden. Ob auch Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag ins Stromnetz in der Hausratpolice versichert sind, ist individuell in den Versicherungsbedingungen geregelt. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Hausratversicherer und erweitern Sie den Hausratschutz um die Überspannschäden. Wichtig: Alle Fenster schließen, wenn heftiger Regen droht, sonst unterstellt der Hausratversicherer möglicherweise grobe Fahrlässigkeit und zahlt den Schaden nicht. Als Hauseigentümer hat man im Regelfall eine Gebäudeversicherung. Die zahlt Schäden am Gebäude selbst nach Sturm, Hagel oder Brand. Schäden durch Niederschlagswasser sind allerdings nur mitversichert, wenn man zusammen mit der Gebäudeversicherung einen Schutz gegen Elementarschäden abschließt. Dann sind neben möglichen Überschwemmungsschäden zusätzlich auch Erdrutsche, Erdbeben und Gebäudeschäden durch Schneedruck eingeschlossen.  Auch als Autobesitzer sollte man mitdenken. Zwar werden Sturm- und Hagelschäden grundsätzlich von der Kfz-Kaskoversicherung ersetzt. Wer seinen Wagen in einer erfahrungsgemäß hochwassergefährdeten Talsenke oder Tiefgarage abstellt, obwohl Starkregen angekündigt ist, muss aber damit rechnen, dass ihm der Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellt und nicht zahlt, wenn der Wagen durch Überflutung Schaden nimmt. Gewitterschäden sollte man dem Versicherer am besten binnen 48 Stunden melden. Wie immer gilt: Der Versicherer muss den Schaden vor der Beseitigung oder Reparatur überprüfen können. Die Regulierung läuft im Ernstfall problemloser, wenn man die Kaufbelege der beschädigten Sachen vorlegen kann.
 
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