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Freitag, 4. Juli 2008
 
 
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Rürup-Rente

Seit dem Jahr 2005 wird die staatlich subventionierte Altersvorsorge auch als Basisrente oder Rürup-Rente bezeichnet. Die Bezeichnung Rürup-Rente leitet sich vom Namen des Ökonomen Bernd Rürup ab.

Diese Form der Rente ist eine gesetzliche Rente, unterscheidet sich allerdings von den klassischen Formen der Rentenversicherung. Die Rürup-Rente ist nicht umlagenfinanziert, sondern kapitalgedeckt und es ist bei dieser Form der Rente nicht möglich, sich den angesparten Rentenbetrag in einer Summe auszahlen zu lassen.

Mit der Rürup-Rente kann der Sparer sich eine Altersvorsorge anlegen und dabei die staatliche Förderung nutzen. Er profitiert auch im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit und dem Bezug von ALG II von dieser Form der Rente, denn in diesem Fall wird die angesparte Summe nicht für die Berechnung des Vermögens verwendet. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Rürup-Verträge während der Phase, in der das Geld angespart wird, nicht gepfändet werden können. Dies ist erst in der Rentenphase möglich.

Die Beiträge für die Rürup-Rente können nur in gestaffelter Form steuerlich geltend gemacht werden und auch das Fehlen des Kapitalwahlrechts kann negativ beurteilt werden. Die Rürup-Verträge können nicht verschenkt, übertragen oder beliehen werden und auch eine Kündigung ist ausgeschlossen. Man kann die Einzahlungen also nicht zurückbekommen. Weiterhin ist negativ, dass die Rentenzahlungen später versteuert werden müssen und im Falle des Todes vom Sparer verfallen die abgeschlossenen Verträge. Dies gilt sowohl vor dem Bezug der Rente als auch währenddessen.

Voraussetzung für die Rürup-Rente ist, dass der Vertrag nur die Zahlung einer sogenannten lebenslangen Leibrente vorschreiben darf, die monatlich gezahlt wird. Weiterhin dürfen die Rentenzahlungen nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr gezahlt werden und die Ansprüche sind nicht zu beleihen, zu vererben oder zu veräußern. Zudem sind sie nicht kapitalisierbar, das heißt sie können nicht in einer anderen Weise ausgezahlt werden, als in den monatlichen Rentenzahlungen.

Sie können über dieses Formular direkt eine Beratung zur Rürup-Rente anfordern:

 
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