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	<title>Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen &#187; Arbeitsgericht</title>
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		<title>W&#228;hrend der Arbeit zum Arzt?</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Jun 2009 21:51:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[Termine in der Arztpraxis kann man sich oft nicht aussuchen. Was tun, wenn ein Arzttermin in die Arbeitszeit f&auml;llt? Wer ohne Verschulden f&uuml;r kurze Zeit am Arbeitsplatz ausf&auml;llt, hat trotzdem Anspruch auf Bezahlung, das sagt das Gesetz (§ 616 B&uuml;rgerliches Gesetzbuch). Normalerweise muss man als Arbeitnehmer seine privaten Termine so planen, dass die Arbeitszeit nicht ber&uuml;hrt wird – dazu geh&ouml;ren auch Arztbesuche. Gibt es keine andere M&ouml;glichkeit, etwa weil der behandelnde Mediziner aus organisatorischen Gr&uuml;nden bestimmte Zeiten und -termine vorgibt, darf man w&auml;hrend der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Das gilt nat&uuml;rlich auch, wenn man w&auml;hrend der Arbeit akut erkrankt und umgehend Behandlung braucht. Als Arbeitnehmer ist man allerdings verpflichtet, beim Arzt um einen fr&uuml;hen oder sp&auml;ten Termin zu bitten, damit der Arbeitgeber durch die notwendigen Fahrtzeiten nicht zus&auml;tzlich belastet wird. Ausschlaggebend ist die Dringlichkeit der Behandlung. Der Termin f&uuml;r eine planbare Zahnbehandlung darf nicht in die Arbeitszeit fallen, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise bis 17:00 Uhr arbeitet und sein Zahnarzt an einem oder mehr Tagen in der Woche bis 19:00 h behandelt. F&uuml;r lange im Voraus feststehende Termine muss man sogar Urlaub nehmen. Mit schweren Zahnschmerzen dagegen darf man sofort zum Arzt, auch w&auml;hrend der Arbeitszeit.

Wenn der Arztbesuch w&auml;hrend der Arbeitszeit unvermeidbar ist, muss der Arbeitgeber das Gehalt f&uuml;r diese Zeit weiterzahlen. Das gilt auch f&uuml;r planbare Termine, sofern die Arztpraxis nur w&auml;hrend der Arbeitszeit des Patienten ge&ouml;ffnet ist. Wegen ihrer k&uuml;rzeren Arbeitszeit k&ouml;nnen Teilzeitkr&auml;fte nach Auffassung der Arbeitsgerichte ihre Arzttermine leichter in der Freizeit organisieren. Ausnahmen wie akute Erkrankungen oder ambulante Spezialuntersuchungen im Krankenhaus, die nur zu bestimmten Zeiten durchgef&uuml;hrt werden, gelten aber auch f&uuml;r Teilzeitbesch&auml;ftigte. Im Streitfall mit dem Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer immer nachweisen, dass die Behandlung w&auml;hrend der Arbeitszeit medizinisch notwendig war – im Regelfall durch Attest des Arztes, der die Behandlung durchgef&uuml;hrt hat. Kann er das nicht, darf die Firma das Gehalt um die ausgefallene Zeit k&uuml;rzen oder Nacharbeit verlangen.]]></content:encoded>
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