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	<title>Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen &#187; Besuchsrecht</title>
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		<title>Sorgerecht: Das ist die Praxis</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Jun 2009 21:58:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[Bei einer Scheidung gibt es h&auml;ufig Streit um die Kinder. Grunds&auml;tzlich sieht das Gesetz nach der Trennung der Eltern ein gemeinsames Sorgerecht vor, denn mit Blick auf die Entwicklung der Kinder sollen beide Elternteile weiter regen Kontakt pflegen. Will ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er das nur durch Gerichtsbeschluss durchsetzen. Das Familiengericht wird sich daran orientieren, mit welcher L&ouml;sung dem Kind am besten gedient ist. Vater oder Mutter das Sorgerecht ganz zu entziehen, ist der Ausnahmefall. Nur bei groben elterlichen Verfehlungen oder erkl&auml;rtem Desinteresse nehmen die Gerichte einen Elternteil aus der Pflicht, die Kinder zu selbstst&auml;ndigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu erziehen – denn diese Aufgabe ist untrennbar mit den elterlichen Rechten verbunden. Kinder ab 14 d&uuml;rfen mitreden: In aller Regel wird das Sorgerecht einem Elternteil nicht entzogen, wenn das Kind das nicht will. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht wird das Kind nach der Trennung meist bei einem einzelnen Elternteil leben, trotz V&auml;teremanzipation h&auml;ufig bei der Mutter. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht: Wer berufst&auml;tig ist, hat schlechtere Karten, weil er weniger Zeit f&uuml;r die Erziehung des Kindes hat. Bei der Aus&uuml;bung des gemeinsamen Sorgerechts getrennt lebender Eltern unterscheidet das Gesetz zwischen Angelegenheiten des t&auml;glichen Lebens und Angelegenheiten, die f&uuml;r das Kind von erheblicher Bedeutung sind: Schul- und Ausbildungswahl, Verwaltung des Verm&ouml;gens oder Wohnsitzwechsel. Angelegenheiten des t&auml;glichen Lebens kann der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, nat&uuml;rlich selbstst&auml;ndig entscheiden – es w&auml;re kaum praktikabel, wenn man f&uuml;r jeden Schwimmbadbesuch die Genehmigung des Ex-Partners einholen m&uuml;sste. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, aber auch die Kinder selbst haben ein regelm&auml;&szlig;iges Umgangs- und Besuchsrecht – das gilt auch f&uuml;r Gro&szlig;eltern und Geschwister, sofern der Kontakt dem Wohl des Kindes f&ouml;rderlich ist. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, hat in der Regel mindestens alle 14 Tage ein Besuchsrecht. Ist es wegen der zerr&uuml;tteten Verh&auml;ltnisse schwierig, zu einvernehmlichen L&ouml;sungen zu kommen, hilft das Jugendamt. Hier wird ein Plan aufgestellt, den beide Elternteile unterschreiben und der den Umgang f&uuml;r einen festgelegten Zeitraum verbindlich regelt.]]></content:encoded>
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