<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen &#187; Bundesdatenschutzgesetz</title>
	<atom:link href="http://derversicherungsvergleich.com/tag/bundesdatenschutzgesetz/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://derversicherungsvergleich.com</link>
	<description>Der Online-Versicherungsvergleich für alle Versicherungsarten</description>
	<lastBuildDate>Thu, 01 Jul 2010 09:41:18 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.1</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Rechtsschutz gek&#252;ndigt und kein Neuvertrag</title>
		<link>http://derversicherungsvergleich.com/news/rechtschutzversicherung/rechtsschutz-gekuendigt-und-kein-neuvertrag.html</link>
		<comments>http://derversicherungsvergleich.com/news/rechtschutzversicherung/rechtsschutz-gekuendigt-und-kein-neuvertrag.html#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 20 Jun 2009 21:54:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesdatenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherer]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsjahr]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsunternehmen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://derversicherungsvergleich.com/?p=140</guid>
		<description><![CDATA[Leserfrage: Jahrelang ist man im Rechtsschutz, zahlt die Beitr&#228;ge p&#252;nktlich und f&#252;hlt sich f&#252;r den Ernstfall gut gewappnet. Als man die Rechtsschutzversicherung tats&#228;chlich in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar die Kosten, k&#252;ndigt anschlie&#223;end aber den Vertrag. Man versucht, Rechtsschutz bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Der lehnt jedoch ab, weil man beim alten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Leserfrage: Jahrelang ist man im Rechtsschutz, zahlt die Beitr&auml;ge p&uuml;nktlich und f&uuml;hlt sich f&uuml;r den Ernstfall gut gewappnet. Als man die Rechtsschutzversicherung tats&auml;chlich in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar die Kosten, k&uuml;ndigt anschlie&szlig;end aber den Vertrag. Man versucht, Rechtsschutz bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Der lehnt jedoch ab, weil man beim alten Versicherer bereits einen oder mehrere Rechtsschutzf&auml;lle hatte. Ist das zul&auml;ssig?

Leider ja. Selbst ohne Versicherungsfall darf der Rechtsschutzversicherer genauso wie auch der Versicherungskunde den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres k&uuml;ndigen. Die vorgeschriebene K&uuml;ndigungsfrist betr&auml;gt drei Monate. Will der Rechtsschutzversicherer den Vertrag zum Ende 2007 beenden, muss die K&uuml;ndigung also bis zum 30. September in Ihrem Briefkasten sein. Ausnahme: Policen, die f&uuml;r mehr als f&uuml;nf Jahre abgeschlossen werden, k&ouml;nnen erstmals zum Ende des f&uuml;nften Jahres, erst danach zum Ende jedes Versicherungsjahres gek&uuml;ndigt werden. Nach dem zweiten oder jedem weiteren Rechtsschutzfall kann der Versicherer sogar w&auml;hrend des laufenden Jahres aus dem Vertrag aussteigen. Die K&uuml;ndigung muss dem Versicherten dann binnen eines Monats nach der Deckungszusage f&uuml;r den letzten Rechtsschutzfall zugehen.

Auch der Datenaustausch zwischen den Versicherungsunternehmen ist erlaubt. Bei Abschluss der Versicherung bekommt der Kunde ein Merkblatt zur Datenverarbeitung. Danach darf der Versicherer bei K&uuml;ndigungen Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weitergeben. Weil es sich um Angaben handelt, die der Kunde bei Abschluss eines Neuvertrages ohnehin offenbaren muss, verst&ouml;&szlig;t der Informationsaustausch zwischen den Versicherern nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Viele Experten raten deshalb, geringe Rechtsstreitigkeiten selbst zu bezahlen oder von einer Klage abzusehen, wenn man den wertvollen Rechtsschutz nicht riskieren will.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://derversicherungsvergleich.com/news/rechtschutzversicherung/rechtsschutz-gekuendigt-und-kein-neuvertrag.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
