BGH-Urteil: Vorschaden darf nicht verschwiegen werden
20.06.09 (Rechtschutzversicherung)
Das Schadenformular muss vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch wenn der Versicherer die benötigten Informationen zusätzlich auf anderem Wege einholt. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az. IV ZR 106/06). Ein Mann hatte sein kaskoversichertes Fahrzeug beim Versicherer als gestohlen gemeldet. Im Schadenformular kreuzte er [...]