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	<title>Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen &#187; Haftpflichtversicherer</title>
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	<description>Der Online-Versicherungsvergleich für alle Versicherungsarten</description>
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		<title>BGH-Urteil: Vorschaden darf nicht verschwiegen werden</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Jun 2009 21:46:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtschutzversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Schadenformular muss vollst&#228;ndig und wahrheitsgem&#228;&#223; beantwortet werden, auch wenn der Versicherer die ben&#246;tigten Informationen zus&#228;tzlich auf anderem Wege einholt. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az. IV ZR 106/06). Ein Mann hatte sein kaskoversichertes Fahrzeug beim Versicherer als gestohlen gemeldet. Im Schadenformular kreuzte er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Schadenformular muss vollst&auml;ndig und wahrheitsgem&auml;&szlig; beantwortet werden, auch wenn der Versicherer die ben&ouml;tigten Informationen zus&auml;tzlich auf anderem Wege einholt. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az. IV ZR 106/06). Ein Mann hatte sein kaskoversichertes Fahrzeug beim Versicherer als gestohlen gemeldet. Im Schadenformular kreuzte er die Frage nach Vorsch&auml;den mit „nein“ an. Durch Anfrage in der Uniwagnis-Datei erfuhr der Kfz-Versicherer, dass das gestohlene Fahrzeug zwei Jahre zuvor doch in einen Unfall verwickelt war. In der Uniwagnis-Datei erfasst der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft alle Schadenf&auml;lle, bei denen Betrugverdacht besteht. Damals hatte der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers dem Mann 2.000 Euro auf Basis eines Sachverst&auml;ndigen-Gutachtens gezahlt.

Der Kaskoversicherer verweigerte die Regulierung des Diebstahlschadens, weil der Versicherte durch das Verschweigen des Vorschadens schwerwiegend gegen seine vertragliche Aufkl&auml;rungspflicht versto&szlig;en habe. Der Mann verklagte den Fahrzeugversicherer daraufhin auf Zahlung. Sein Argument: Alle Daten, die zur Regulierung ben&ouml;tigt werden, h&auml;tten dem Versicherer durch die Uniwagnis-Auskunft ohnehin vorgelegen. Der Kaskoversicherer k&ouml;nne sich deshalb nicht auf Leistungsfreiheit wegen Versto&szlig; gegen die Aufkl&auml;rungspflicht berufen. Wie schon die Vorinstanzen lehnte jedoch auch der Bundesgerichtshof die Klage ab. Es liege in der Natur der Sache, dass die Kfz-Versicherung eigene Nachforschungen anstellt, so die Richter. Das befreie den Kl&auml;ger nicht von der Verpflichtung, die Fragen einer Schadenanzeige wahrheitsgem&auml;&szlig; und vollst&auml;ndig zu beantworten. Macht der Versicherte bewusst falsche Angaben, kann er sich nicht darauf berufen, dass der Versicherer die n&ouml;tigen Angaben auch auf anderem Weg einholen kann. Das k&auml;me einem „Recht zur L&uuml;ge“ gleich, so der BGH w&ouml;rtlich in seiner Entscheidung. ]]></content:encoded>
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		<title>Hundehaftpflicht zahlt Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2009 20:52:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tierversicherungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Als Autofahrer muss man nicht damit rechnen, dass sich ein Hund pl&#246;tzlich losrei&#223;t und auf die Stra&#223;e l&#228;uft, der auf dem Radweg neben der Stra&#223;e an der Leine gef&#252;hrt wird. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 22 O 283/07).

Eine 13-j&#228;hrige f&#252;hrte den Hund eines Bekannten aus. Als das M&#228;dchen mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Als Autofahrer muss man nicht damit rechnen, dass sich ein Hund pl&ouml;tzlich losrei&szlig;t und auf die Stra&szlig;e l&auml;uft, der auf dem Radweg neben der Stra&szlig;e an der Leine gef&uuml;hrt wird. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 22 O 283/07).

Eine 13-j&auml;hrige f&uuml;hrte den Hund eines Bekannten aus. Als das M&auml;dchen mit dem Irish Setter zu Fu&szlig; auf dem Radweg entlang einer Bundesstra&szlig;e unterwegs war, riss sich das Tier pl&ouml;tzlich los und sprang auf die Stra&szlig;e. Die 13j&auml;hrige lief hinterher, um den Hund wieder einzufangen. Ein Autofahrer, der aus r&uuml;ckw&auml;rtiger Richtung herankam, musste ruckartig auf die linke Fahrbahnseite ausweichen. Dabei stie&szlig; er mit einer anderen Autofahrerin zusammen, die gerade dabei war, ihn zu &uuml;berholen. Am Wagen der Frau entstand ein Schaden von rund 5.000 Euro. Vom Tier-Haftpflichtversicherer des Hundebesitzers forderte die gesch&auml;digte Autofahrerin Ersatz Ihres Schadens. Der Versicherer war jedoch der Meinung, die Frau h&auml;tte aus Vorsichtsgr&uuml;nden gar nicht erst &uuml;berholen d&uuml;rfen, weil direkt neben der Fahrbahn eine Spazierg&auml;ngerin mit Hund unterwegs gewesen sei. Schlie&szlig;lich stritt man sich vor Gericht, wer den Schaden trage m&uuml;sse.

Das Landgericht Coburg gab der gesch&auml;digten Autofahrerin Recht. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Frau nur mit 70 km/h unterwegs gewesen war, obwohl am Unfallort 100 km/h zul&auml;ssig waren. Die Frau durfte den langsameren Pkw vor ihr also grunds&auml;tzlich &uuml;berholen. Dabei konnte Sie nach Entscheidung der Richter darauf vertrauen, dass ein Hund, der auf einem separaten Radweg an der Leine gef&uuml;hrt wird, nicht pl&ouml;tzlich ausrei&szlig;t und den vor Ihr Fahrenden zu ruckartigem Ausweichen zwingt. Dabei durfte sie darauf vertrauen, dass von dem ordnungsgem&auml;&szlig; auf dem separaten Radweg an der Leine gef&uuml;hrten Hund keine Gefahr ausging. Damit, dass sich das Tier pl&ouml;tzlich losriss und das vor ihr fahrende Fahrzeug zu einem Ausweichman&ouml;ver zwingen w&uuml;rde, musste die Kl&auml;gerin wenigstens nicht rechnen. Beide Autofahrer h&auml;tten den Unfall nicht vermeiden k&ouml;nnen. Der Hundehaftpflichtversicherer muss den Schaden der Kl&auml;gerin jetzt voll &uuml;bernehmen. ]]></content:encoded>
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		<title>Mehr Sicherheit mit Mallorca-Klausel</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Jun 2009 13:34:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
				<category><![CDATA[KfZ-Versicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Mietwagenschutz]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer im Ausland einen Mietwagen leiht, f&#228;hrt h&#228;ufig mit zu geringen Versicherungssummen – darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin.



Wenn man einen Unfall verursacht und der Schaden h&#246;her ist als die Deckungssumme der mit dem Leihwagen gebuchten Versicherung, zahlt man die Differenz aus der eigenen Tasche. Der BdV r&#228;t deshalb, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Wer im Ausland einen Mietwagen leiht, f&auml;hrt h&auml;ufig mit zu geringen Versicherungssummen – darauf weist der <a href="http://www.bundderversicherten.de/" onclick="pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.bundderversicherten.de/?referer=');">Bund der Versicherten</a> (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin.
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</p>
Wenn man einen Unfall verursacht und der Schaden h&ouml;her ist als die Deckungssumme der mit dem Leihwagen gebuchten Versicherung, zahlt man die Differenz aus der eigenen Tasche. Der BdV r&auml;t deshalb, schon zuhause zu pr&uuml;fen, ob die eigene Kfz-Haftpflicht eine so genannte Mallorca-Klausel enth&auml;lt. In diesem Fall erg&auml;nzt der Versicherer die Deckungssumme der &ouml;rtlichen Mietwagenversicherung bis zur H&ouml;he der deutschen Deckungssumme. Ist der Mietwagen mit weniger als 500.000 Euro haftpflichtversichert, ist eine solche Mallorca-Police dringend zu empfehlen. Sieht die eigene Kfz-Versicherung keinen Mietwagenschutz vor, kann man die Mallorca-Police bei vielen Kfz-Versichern oder Autoclubs zuhause buchen, schon f&uuml;r unter 20 Euro f&uuml;r vier Wochen. Eine zus&auml;tzliche Vollkaskoversicherung f&uuml;r den Mietwagen deckt auch selbstverschuldete Sch&auml;den am Leihfahrzeug ab.
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</p>
<strong>Wichtig</strong>: Bei der &Uuml;bernahme des Mietwagens vor Ort das Fahrzeug auf Verkehrst&uuml;chtigkeit und Vorsch&auml;den pr&uuml;fen. Bereits bestehende Vorsch&auml;den protokollieren und schriftlich vom Autovermieter best&auml;tigen lassen. ]]></content:encoded>
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