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	<title>Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen &#187; Rechtsstreitigkeit</title>
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	<description>Der Online-Versicherungsvergleich für alle Versicherungsarten</description>
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		<title>Das leistet der Rechtsschutz</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Jun 2009 21:42:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Verkehrunf&#228;lle mit teuren Sch&#228;den, Streit mit dem Vermieter, K&#252;ndigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten kann man oft nicht vermeiden. Der Rechtsschutzversicherer &#252;bernimmt die Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss. Der Versicherer zahlt unabh&#228;ngig davon, ob man einen Prozess gewinnt oder unterliegt und ob man Kl&#228;ger oder Beklagter ist. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Verkehrunf&auml;lle mit teuren Sch&auml;den, Streit mit dem Vermieter, K&uuml;ndigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten kann man oft nicht vermeiden. Der Rechtsschutzversicherer &uuml;bernimmt die Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss. Der Versicherer zahlt unabh&auml;ngig davon, ob man einen Prozess gewinnt oder unterliegt und ob man Kl&auml;ger oder Beklagter ist. Nach R&uuml;cksprache wird auch die au&szlig;ergerichtliche anwaltliche Beratung durch den Anwalt erstattet. Mitversichert sind auch die Kosten f&uuml;r vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesl&auml;nder bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. 

Die eigene Rechtsschutzversicherung gilt auch f&uuml;r Ehepartner und minderj&auml;hrige Kinder. Vollj&auml;hrige Kinder sind im Regelfall bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, solange sie noch keinen eigenen Beruf aus&uuml;ben. Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn so sind die weitaus h&auml;ufigsten Anl&auml;sse f&uuml;r Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach pers&ouml;nlicher Risikolage schn&uuml;ren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitversichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufvertr&auml;ge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ausf&uuml;hrlich beraten.]]></content:encoded>
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		<title>Darf der Rechtsschutz nach Versicherungsf&#228;llen k&#252;ndigen?</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Jun 2009 21:33:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Fall aus der Praxis: Frau C. ist jahrelang im Rechtsschutz, zahlt die Beitr&#228;ge immer p&#252;nktlich und f&#252;hlt sich f&#252;r den Ernstfall gut gewappnet. Als sie die Rechtsschutzversicherung nach mehreren schadenfreien Jahren wegen Rechtstreitigkeiten nach Verkehrunf&#228;llen innerhalb eines Jahres zweimal in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar ihre Prozesskosten, k&#252;ndigt anschlie&#223;end aber den Vertrag. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ein Fall aus der Praxis: Frau C. ist jahrelang im Rechtsschutz, zahlt die Beitr&auml;ge immer p&uuml;nktlich und f&uuml;hlt sich f&uuml;r den Ernstfall gut gewappnet. Als sie die Rechtsschutzversicherung nach mehreren schadenfreien Jahren wegen Rechtstreitigkeiten nach Verkehrunf&auml;llen innerhalb eines Jahres zweimal in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar ihre Prozesskosten, k&uuml;ndigt anschlie&szlig;end aber den Vertrag. Frau C. versucht, Rechtsschutz bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Der lehnt jedoch ab, weil sie beim alten Versicherer bereits zwei Rechtsschutzf&auml;lle hatte.

Darf der Rechtsschutz nach Versicherungsf&auml;llen k&uuml;ndigen? Leider ja. Selbst ohne Versicherungsfall darf der Rechtsschutzversicherer genauso wie auch der Versicherungskunde den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres k&uuml;ndigen. Die K&uuml;ndigungsfrist betr&auml;gt drei Monate. Will der Rechtsschutzversicherer den Vertrag zum Ende 2009 beenden, muss die K&uuml;ndigung also bis zum 30. September in Ihrem Briefkasten sein. Ausnahme: Policen, die f&uuml;r mehr als f&uuml;nf Jahre abgeschlossen werden, k&ouml;nnen erstmals zum Ende des f&uuml;nften Jahres, erst danach zum Ende jedes Versicherungsjahres gek&uuml;ndigt werden. Nach dem zweiten oder jedem weiteren Rechtsschutzfall kann der Versicherer sogar w&auml;hrend des laufenden Jahres aus dem Vertrag aussteigen. Die K&uuml;ndigung muss dem Versicherten dann binnen eines Monats nach der Deckungszusage f&uuml;r den letzten Rechtsschutzfall zugehen.

Auch der Datenaustausch zwischen den Versicherungsunternehmen ist erlaubt. Bei Abschluss der Versicherung bekommt der Kunde ein Merkblatt zur Datenverarbeitung. Danach darf der Versicherer bei K&uuml;ndigungen Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weitergeben. Weil es sich um Angaben handelt, die der Kunde bei Abschluss eines Neuvertrages ohnehin offenbaren muss, verst&ouml;&szlig;t der Informationsaustausch zwischen den Versicherern nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Viele Experten raten deshalb, geringe Rechtsstreitigkeiten selbst zu bezahlen oder von einer Klage abzusehen, wenn man den wertvollen Rechtsschutz nicht riskieren will.]]></content:encoded>
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