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	<title>Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen &#187; Schadenereignis</title>
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	<description>Der Online-Versicherungsvergleich für alle Versicherungsarten</description>
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		<title>Unfall rechtzeitig beim Versicherer melden</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Oct 2009 22:14:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer seiner Unfallversicherung einen Unfall mit offensichtlichen Gesundheitsfolgen nicht innerhalb der vertraglich geforderten Frist meldet, riskiert seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen – das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts K&#246;ln (Az. 20 U 167/07) Ein Mann hatte seine Unfallversicherung erst 11 Monate sp&#228;ter informiert, nachdem er sich bei einem Unfall erheblich an der Halswirbels&#228;ule verletzt hatte – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Wer seiner Unfallversicherung einen Unfall mit offensichtlichen Gesundheitsfolgen nicht innerhalb der vertraglich geforderten Frist meldet, riskiert seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen – das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts K&ouml;ln (Az. 20 U 167/07) 

Ein Mann hatte seine Unfallversicherung erst 11 Monate sp&auml;ter informiert, nachdem er sich bei einem Unfall erheblich an der Halswirbels&auml;ule verletzt hatte – obwohl in den Versicherungsbedingungen ausdr&uuml;cklich vereinbart war: „Nach Eintritt eines Unfalls, der voraussichtlich eine Entsch&auml;digungspflicht herbeif&uuml;hren wird, ist der Versicherungsnehmer gegen&uuml;ber dem Versicherer zu einer unverz&uuml;glichen schriftlichen Anzeige verpflichtet“. Der Mann begr&uuml;ndete die versp&auml;tete Meldung damit, er habe sich zun&auml;chst v&ouml;llige Klarheit &uuml;ber die gesundheitlichen Folgen des Unfalls und die dadurch bedingten Versicherungsanspr&uuml;che machen wollen. Wegen &Uuml;berschreitung der vertraglichen Meldefrist weigerte sich der Unfallversicherer, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Versicherungskunde klagte daraufhin auf Zahlung der vertraglichen Invalidit&auml;tsleistung von &uuml;ber 50.000 Euro.  

Das Gericht wies die Klage des Unfallgesch&auml;digten zur&uuml;ck. Bei einer um mehrere Monate versp&auml;teten Unfallmeldung werde es f&uuml;r den Versicherer unangemessen schwer, den Unfallhergang zu pr&uuml;fen und nachzuvollziehen, so das Gericht. Hinzu komme, dass der Kl&auml;ger wegen anhaltender schwerer Schmerzen schon &uuml;ber f&uuml;nf Monate hinweg in medizinischer Behandlung gewesen war, ohne dass sich eine Besserung einstellte – die Schwere der Unfallfolgen musste ihm seit l&auml;ngerem klar sein. Wer einen Unfall erst nach l&auml;ngerer Zeit melde, obwohl er wegen sich nicht bessernder Schmerzen st&auml;ndig in Behandlung sei, &uuml;berschreite die Grenze der Unverz&uuml;glichkeit. Der Kl&auml;ger habe die Meldefrist verletzt, so entschied das K&ouml;lner Oberlandesgericht und sprach den Unfallversicherer von seiner Leistungspflicht frei.  

Tipp f&uuml;r Versicherungskunden: Entscheiden Sie sich f&uuml;r eine Unfallversicherung mit kundenfreundlich verl&auml;ngerten Meldefristen. Viele Versicherer erweitern die vertragliche Meldefrist nach einem Unfall freiwillig auf zwei oder sogar drei Jahre nach dem Schadenereignis.]]></content:encoded>
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